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BFH Urteil v. - I R 77/89 BStBl 1991 II S. 826

Gesetze: AO 1977 §§ 110, 122 Abs. 2VwZG §§ 3, 4

Bei Zustellungen durch die Post erfolgt die Bekanntgabe im Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung

Leitsatz

Bei Zustellungen durch die Post ist für den Beginn einer Rechtsbehelfsfrist der Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung und nicht der dritte Tag nach Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post (§ 122 Abs. 2 AO 1977) maßgebend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 826
BFH/NV 1991 S. 71 Nr. 12
VAAAA-93835

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