Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 3 KR 8/22 R

Gesetze: § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 3 SGB 5, § 130a SGB 5, § 78 AMG 1976, Art 36 EUV

(Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union - Beitritt zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gem § 129 SGB 5 - europarechtliche Erlaubnis zur Gewährung von Endverbraucherrabatten - Unterschied zu (arzneimittelpreisgebundenen) inländischen Apotheken - keine Auswirkung auf gesetzliche Rabattregelungen zulasten pharmazeutischer Unternehmer (hier: Erstattung von Herstellerabschlägen))

Leitsatz

Es berührt die gesetzlichen Rabattregelungen zulasten pharmazeutischer Unternehmer und die Einbindung hierin von dem Rahmenvertrag beigetretenen EU-ausländischen Versandapotheken nicht, dass diese Apotheken Endverbrauchern auf europarechtlicher Grundlage Rabatte einräumen dürfen, an deren Gewährung inländische Apotheken durch die Arzneimittelpreisbindung gehindert sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:140623UB3KR822R0

Fundstelle(n):
IAAAJ-47842

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank