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BSG Urteil v. - B 1 KR 12/22 R

Gesetze: § 102 SGB 10, §§ 102ff SGB 10, § 111 S 1 SGB 10

(Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung eines Gefangenen - Verlegung aus dem Justizkrankenhaus und Haftunterbrechung - Erstattungsanspruch des Landes ggü der Krankenkasse - fortdauernde Ermittlung des Erstattungsberechtigten - Fristwahrung des § 111 S 1 SGB 10)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erstattung anteiliger Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung nebst Zinsen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:290623UB1KR1222R0

Fundstelle(n):
SAAAJ-47843

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