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BGH Urteil v. - VI ZR 82/22

Gesetze: § 1 Abs 1 ProdHaftG, § 3 Abs 1 ProdHaftG

Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese

Leitsatz

Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:010823UVIZR82.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2241 Nr. 40
NJW 2023 S. 3159 Nr. 43
NJW 2023 S. 3164 Nr. 43
DAAAJ-47916

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