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BVerwG Beschluss v. - 1 W-VR 23/22

Erfolgreiche truppendienstliche Angelegenheit

Leitsatz

Werden gegen eine Versetzung persönliche Belange geltend gemacht, die - wie die gemeinsame Betreuung von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern - eine gesamte familiäre Situation betreffen, und sind beide Elternteile Soldaten, so gebietet der Schutz von Ehe und Familie, dass unter dem Blickwinkel der Fürsorgepflicht nicht nur die Belange des von der Personalmaßnahme Betroffenen, sondern auch die Belange von dessen Ehepartner in die Ermessensausübung eingestellt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:120123B1WVR23.22.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-48047

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