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BGH Urteil v. - X ZR 51/23

Gesetze: § 125a Abs 2 S 2 PatG, § 130d S 1 ZPO, § 130d S 2 ZPO, § 130d S 3 ZPO

Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - EGVP-Störung

Leitsatz

EGVP-Störung

1. Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu , NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

2. Eine vorübergehende Unmöglichkeit im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO liegt jedenfalls dann vor, wenn eine elektronische Übersendung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich und nicht abzusehen ist, wann die Störung behoben sein wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:250723UXZR51.23.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2626 Nr. 46
NJW 2023 S. 10 Nr. 45
NJW 2023 S. 3367 Nr. 46
NJW 2023 S. 3369 Nr. 46
IAAAJ-48130

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