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BFH Urteil v. - VIII R 66/89 BStBl 1992 II S. 1032

Gesetze: EStG 1983 §§ 20 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 1, 24 Nr. 1a und bBerlinFG §§ 16, 17

Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgleich für den Wegfall der Steuerermäßigung nach §§ 16, 17 BerlinFG dienen sollen

Leitsatz

Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgleich für den Wegfall der Steuerermäßigung nach §§ 16, 17 BerlinFG dienen sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1032
BFH/NV 1992 S. 74 Nr. 11
MAAAA-93906

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