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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 459/22

Gesetze: § 192 Abs 1 S 1 Nr 2 SGG; § 44 Abs 1 S 1 SGB X

Leitsatz

Leitsatz:

Die gerichtliche Durchsetzung eines inhaltlich identisch gelagerten Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X ist als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG anzusehen, wenn keine inhaltlich neuen Aspekte für das Überprüfungsbegehren vorgebracht werden und nur das Vorbringen aus einem rechtskräftig abgeschlossenem Gerichtsverfahren wiederholt wird, ohne sich überhaupt mit den früheren Ausführungen des Senats auseinanderzusetzen.

Fundstelle(n):
FAAAJ-48183

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