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BAG Urteil v. - 3 AZR 231/22

Gesetze: § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2a Abs 1 BetrAVG, § 256 Abs 1 ZPO, § 28 Abs 2 S 1 SprAuG

Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

Leitsatz

Die teilweise Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen auf ein Kapitalversprechen bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Bei der dabei erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung nur einen Teil der laufenden Leistungen betrifft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:200623.U.3AZR231.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2227 Nr. 39
DB 2024 S. 58 Nr. 1
DB 2024 S. 59 Nr. 1
NJW 2023 S. 10 Nr. 40
EAAAJ-48315

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