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BGH Urteil v. - VII ZR 228/22

Gesetze: § 650f Abs 1 BGB, § 650f Abs 5 S 2 BGB, § 287 Abs 2 ZPO

Kündigung des Bauvertrags nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Leistung einer Sicherheit: Bemessung der geforderten Sicherheit; Anwendung des richterlichen Schätzungsermessens

Leitsatz

1. Im Fall einer Kündigung eines Bauvertrags gemäß § 650f Abs. 5 BGB reicht grundsätzlich der schlüssige Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung gemäß § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB aus, um hiernach die Höhe einer geforderten Sicherheit gemäß § 650f Abs. 1 BGB zu bemessen.

2. Ein Abzug bei der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht (Bestätigung von , BGHZ 200, 274).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:170823UVIIZR228.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2626 Nr. 46
NJW 2023 S. 8 Nr. 40
NJW 2024 S. 44 Nr. 1
NJW 2024 S. 48 Nr. 1
WM 2024 S. 567 Nr. 12
DAAAJ-48389

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