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BAG Urteil v. - 8 AZR 160/22

Gesetze: § 1 TVG, § 288 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 372 S 2 BGB, § 376 Abs 2 Nr 1 BGB, § 111d StPO, § 111e StPO

Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests - Zahlungsverzug - Verzugszinsen - Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme - tarifvertragliche Ausschlussfrist - Auslegung

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Zahlung von Verzugszinsen aus einem dem Kläger rechtskräftig zuerkannten Abfindungsbetrag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:140623.U.8AZR160.22.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-48477

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