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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 K 37/22

Gesetze: FGO § 51 ; ZPO § 41 ; ZPO § 42; ZPO § 43 ; ZPO § 44; ZPO § 45 ; ZPO § 46; ZPO § 47 ; ZPO § 48; ZPO § 49

Finanzgerichtsordnung: Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit.

2. Zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit eines im Ablehnungsverfahren innerhalb einer Stellungnahmefrist gestellten weiteren Ablehnungsgesuchs.

2. Zur Frage der Selbstentscheidung durch den abgelehnten Spruchkörper.

Fundstelle(n):
TAAAJ-48524

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