Kindergeldanspruch bei Berufstätigkeit eines Ehegatten in Großbritannien
keine Kürzung bei möglichem Anspruch auf britische Leistungen in Höhe von Null
Leitsatz
Der Kindergeldanspruch in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebender Eltern ist nicht um einen etwaigen
Anspruch des in Großbritannien berufstätigen Ehemanns auf britische Leistungen (child benefit) zu kürzen, wenn dieser Anspruch
– sollte er dem Grunde nach bestehen – angesichts der Höhe der vom Ehemann aus seiner dortigen Berufstätigkeit bezogenen Einkünfte
auf Null zu kürzen wäre.