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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 28 KR 318/22

Gesetze: § 131 Abs 1 S 3 SGG; § 109 Abs 4 S 3 SGB V; § 17b Abs 1 KHG; § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG; § 9 Abs 1 Nr 1 KHEntgG

Leitsatz

Leitsatz:

Nach Erledigung einer Zahlungsklage im Wege der vorbehaltlosen Zahlung ist nur eine feststellende gerichtliche Entscheidung, die eine Rechtsfrage zum Gegenstand hat, in der Lage, in einem Dauerrechtsverhältnis, wie zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, weitere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WAAAJ-48575

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