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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 AY 6/22

Gesetze: § 3 AsylbLG; § 2 AsylbLG; § 73a Abs 1 SGG; § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Leitsatz

Leitsatz:

Die vom Bundesrat abgelehnte Anpassung der Leistungen nach dem AsylbLG zum ist im Rahmen der verfassungrechtlichen Garantien für die föderale Ordnung von den Fachgerichten zu respektieren. Auch ein Unterschreiten des Existenzminimums ist mit den über den hinaus fortgeltenden Beträgen bis zur Neuregelung mit Wirkung ab dem insoweit nicht anzunehmen.

Fundstelle(n):
QAAAJ-48590

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