Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Leitsatz
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO. Der Wert dieses Sachbezugs ist grundsätzlich mit 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bestimmen. Der nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu ermittelnde Zuschlag für die Nutzung des Fahrzeugs zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sog. 0,03 %-Regelung) ist nicht einzubeziehen.
Fundstelle(n): DB 2024 S. 394 Nr. 7 DB 2024 S. 394 Nr. 7 DStR 2023 S. 2735 Nr. 49 DStR-Aktuell 2023 S. 14 Nr. 26 NJW 2023 S. 10 Nr. 44 NJW 2023 S. 3315 Nr. 45 ZIP 2023 S. 2651 Nr. 50 JAAAJ-48643