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BFH Beschluss v. - X B 18-20/23

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1;

Rechtliches Gehör zu Einschätzungen des gerichtseigenen Prüfers

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es, den Beteiligten vor Erlass der Entscheidung die dem Gericht mitgeteilte mündliche Einschätzung des hierfür zur mündlichen Verhandlung hinzugezogenen gerichtseigenen Prüfers über die Bewertung der Zeugenaussage eines Kassenherstellers in einem Schätzungsfall zur Kenntnis zu bringen, auch wenn der gerichtseigene Prüfer weder förmlich als Sachverständiger beauftragt wurde noch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.290823.XB18.23.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2197 Nr. 39
XAAAJ-48809

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