Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VI B 21/23

Gesetze: AO § 157 Abs. 2; EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; EStG § 2 Abs. 7 Satz 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid

Leitsatz

1. NV: Die Einkünftequalifikation, die ein gemäß § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung nicht selbständig anfechtbarer Teil eines Einkommensteuerbescheids ist, entfaltet für die Einkommensteuerfestsetzung in Folgejahren keine Bindungswirkung.

2. NV: Ordnet das Finanzamt ein Wirtschaftsgut, das der Steuerpflichtige als Privatvermögen ansieht, dem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen zu, folgt hieraus bei der Einkommensteuerfestsetzung nur dann eine Beschwer, wenn sich dadurch für den jeweiligen Veranlagungszeitraum die Höhe der Steuer ändert.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.040923.VIB21.23.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2197 Nr. 39
BFH/NV 2023 S. 1329 Nr. 11
EStB 2023 S. 430 Nr. 11
NJW 2023 S. 10 Nr. 41
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2023 S. 799
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2023 S. 800
YAAAJ-48813

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank