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BFH Beschluss v. - VI B 21/23

Gesetze: AO § 157 Abs. 2; EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; EStG § 2 Abs. 7 Satz 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid

Leitsatz

1. NV: Die Einkünftequalifikation, die ein gemäß § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung nicht selbständig anfechtbarer Teil eines Einkommensteuerbescheids ist, entfaltet für die Einkommensteuerfestsetzung in Folgejahren keine Bindungswirkung.

2. NV: Ordnet das Finanzamt ein Wirtschaftsgut, das der Steuerpflichtige als Privatvermögen ansieht, dem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen zu, folgt hieraus bei der Einkommensteuerfestsetzung nur dann eine Beschwer, wenn sich dadurch für den jeweiligen Veranlagungszeitraum die Höhe der Steuer ändert.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.040923.VIB21.23.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2197 Nr. 39
BFH/NV 2023 S. 1329 Nr. 11
EStB 2023 S. 430 Nr. 11
NJW 2023 S. 10 Nr. 41
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2023 S. 799
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2023 S. 800
YAAAJ-48813

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