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BGH Urteil v. - XIII ZR 2/20

Gesetze: § 4 EEG 2012, § 5 Abs 1 S 1 EEG 2012

Erneuerbare Energien: Verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten für Strom bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage - Anschlusskonkurrenz

Leitsatz

Anschlusskonkurrenz

Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:210323UXIIIZR2.20.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-48950

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