Erneuerbare Energien: Verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten für Strom bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage - Anschlusskonkurrenz
Leitsatz
Anschlusskonkurrenz
Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.