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BAG Urteil v. - 6 AZR 161/22

Gesetze: § 29 Nr 7 BG SN, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 27 BG SN, § 19 LbV SN vom , § 21 LbV SN vom , § 12 Abs 1 TV-L, § 33 Abs 1 Buchst a TV-L, § 44 Nr 2a TV-L, § 1 TVG

Angestellte Lehrkraft - Stellenhebung - Beförderung

Leitsatz

Bewertet der Besoldungsgesetzgeber vor dem Hintergrund einer strukturellen Neuordnung der Besoldung ein Amt höher, folgt hieraus noch keine schematische Anpassung der Besoldung des jeweiligen Beamten. Dieser muss, sofern der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt hat, sämtliche beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen. Das gilt wegen der Verweisung im TV EntgO-L auf das Beamtenrecht auch für im Landesdienst angestellte Lehrkräfte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:200723.U.6AZR161.22.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-49003

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