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BFH Urteil v. - IX R 123/90 BStBl 1992 II S. 30

Gesetze: EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7EStG 1983 § 21

Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

Leitsatz

Anschaffungsnaher Aufwand kann ausnahmsweise auch bei Instandsetzungsarbeiten entstehen, die zwar erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt werden, aber einen schon im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandenen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufholen. Diese Fallgestaltung kommt in Betracht, wenn ein älteres Mietwohngebäude im Anschluß an den verbilligten Erwerb gleichsam in Raten erneuert und modernisiert wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 30
BFH/NV 1992 S. 3 Nr. 1
AAAAA-94010

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