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BFH Urteil v. - III R 36/90 BStBl 1992 II S. 300

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3 Satz 1

Zur Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines Doppelnamens

Leitsatz

Die Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines Doppelnamens ist formwirksam, wenn diese Unterzeichnung sich deutlich von einer Paraphe unterscheidet und sicher ist, daß die Unterschrift von dem betreffenden Prozeßbeteiligten stammt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 300
BFH/NV 1992 S. 23 Nr. 4
KAAAA-94011

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