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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 Sa 148/15

Gesetze: BGB § 280; BGB § 286; BGB § 287; BGB § 289

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Arbeitgeber muss seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des (A)) in der Sache Kücük damit rechnen, dass die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen einer unionsrechtlich gebotenen Missbrauchskontrolle womöglich nicht standhält. Er ist deshalb zum Ersatz des Steuerschadens verpflichtet, wenn er Arbeitsvergütung aus Vorjahren nachzahlt, nachdem er im Entfristungsprozess unterlegen ist.

Fundstelle(n):
BAAAJ-49259

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