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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 15 SO 46/22 NZB

Gesetze: § 144 SGG; § 42a SGB XII

Leitsatz

Leitsatz:

Aufgrund der sichergestellten anderweitigen Bedarfsdeckung ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Bewohner besonderer Wohnformen iSd § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII durch die Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 2 nicht zu erkennen. Bei der aufgeworfenen Frage handelt es sich nicht um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG. Auch wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung dazu bisher nicht gibt, ist die aufgeworfene Rechtsfrage durch Auslegung eindeutig zu beantworten.

Fundstelle(n):
MAAAJ-49264

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