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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 60/22 WA

Gesetze: § 229 SGB V; § 237 SGB V; § 256 SGB V

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 30. November 2020 auf eine ihm von der L AG (iF L) gewährte Firmenrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten hat.

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Fundstelle(n):
RAAAJ-49271

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