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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 363/21

Gesetze: § 149 Abs 5 S 2 SGB VI; § 259a SGB VI; § 15 FRG

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger ab 1. Juli 2014 höhere Altersrente (AR) für besonders langjährig Versicherte gewähren muss, weil seine rentenrechtlichen Zeiten, die er im Beitrittsgebiet zurückgelegt hat, nach dem Fremdrentengesetz (FRG) zu bewerten seien.

Fundstelle(n):
BAAAJ-49272

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