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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 326/20

Der Kläger begehrt die Gewährung der für die Monate November 2014 bis 31. Januar 2015 vom Beklagten als Darlehen bewilligten und vom Sozialgericht darüber hinaus zugesprochenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Zuschuss statt als Darlehen sowie die Gewährung höherer Leistungen als Zuschuss.

Fundstelle(n):
FAAAJ-49275

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