Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Beschluss v. - 7 ABR 21/21

Gesetze: § 7 BetrVG, § 21b BetrVG, § 23 Abs 1 S 1 Alt 2 BetrVG, § 23 Abs 2 BetrVG, § 43 Abs 1 BetrVG, § 48 BetrVG, § 56 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 23 Abs 1 S 1 Alt 1 BetrVG

Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

Leitsatz

Ein Betriebsrat kann nicht wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden, wenn er nach dem Untergang des Betriebs nur noch ein Restmandat innehat. Möglich ist aber der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten in dem Sinn, dass es von der Wahrnehmung des Restmandats ausgeschlossen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:240523.B.7ABR21.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2355 Nr. 41
DB 2023 S. 2954 Nr. 50
NJW 2023 S. 10 Nr. 42
NJW 2024 S. 383 Nr. 6
SAAAJ-49288

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank