Vorlagefrage an EuGH zur pharmakologischen Einordnung eines Blasenmittels - Femannose
Leitsatz
Femannose
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b Fall 1 der Richtlinie 2001/83/EG vom zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom , S. 67) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Handelt es sich um eine pharmakologische Wirkung im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b Fall 1 der Richtlinie 2001/83/EG, wenn die in Frage stehende Substanz (hier: D-Mannose) durch eine im Wege von Wasserstoffbrücken vermittelte reversible Bindung an Bakterien verhindert, dass sich die Bakterien an menschliche Zellen (hier: die Blasenwand) binden?