(Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - Zahlungsfrist - Prüfung eines Härtefalles iS des § 197 Abs 3 SGB 6 - Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers)
Leitsatz
1. In die Prüfung eines gesetzlichen Härtefalls, der zur Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach Ablauf der hierfür geltenden Fristen berechtigt, sind grundsätzlich alle mit nachteiligen rentenrechtlichen Folgen für den Versicherten verbundenen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
2. Die Anforderungen an das Vorliegen einer "besonderen Härte" steigen mit dem Umfang der zu überbrückenden Beitragslücke und der Zeitdauer des Ablaufs der Beitragszahlungsfrist.
3. Ohne besonderen Anlass besteht grundsätzlich keine Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Beratung über eine freiwillige Versicherung.