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Thüringer Finanzministerium - 1040-22-S 7200/6-2-43991/2023

Umsatzsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen und Wasseranschlussbeiträgen bei Wasserversorgungsunternehmen

Erlass vom , S 7200 - A-41 - 22.18; Dok.: 60027/2021

Bezug: BStBl 2021 I S. 312

Bezug: BStBl 2009 I S. 531

Bezug: BStBl 2021 II S. 241

Dieser Erlass dient der Aktualisierung und ersetzt den o.g. Erlass vom .

Mit Urteil vom , XI R 17/17 (BStBl II 2021, 241), hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert. Die Umsetzung der Urteilsgrundsätze erfolgt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit BStBl. I 2021, S. 312, welches das ersetzt.

Bereits im Zuge der Umsetzung des traten Fragen zum Umfang der Leistungen im Zusammenhang mit Hauswasseranschlüssen auf, insbesondere zum anzuwendenden Steuersatz. Die nachfolgende beispielhafte Aufzählung greift diese Fragen auf:

1. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes:

  • Der Empfänger der Wasserlieferungen beauftragt das Versorgungsunternehmen mit der Umverlegung einer vorhandenen Hauswasseranschlussleitung.

  • Nicht der Empfänger der Wasserlieferungen, sondern ein Dritter beauftragt das Versorg...

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