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BGH Beschluss v. - EnVR 35/21

Gesetze: § 4 Abs 1 StromNEV, § 4 Abs 5 StromNEV, § 7 StromNEV, § 6 Abs 3 ARegV, § 6 Anl 2a ARegV

Ermittlung des Kapitalkostenabzugs im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenze durch Bundesnetzagentur - Negativer Kapitalkostenabzug

Leitsatz

Negativer Kapitalkostenabzug

1. Das negative Eigenkapital eines Netzbetreibers ist auch dann insgesamt mit dem Zinssatz für Neuanlagen zu verzinsen, wenn zu dessen betriebsnotwendigem Vermögen auch Altanlagen gehören.

2. Beim Kapitalkostenabzug nach § 6 Abs. 3 ARegV ist die Berücksichtigung rechnerisch negativer Abzugsbeträge ausgeschlossen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:250423BENVR35.21.0

Fundstelle(n):
WM 2023 S. 2282 Nr. 49
OAAAJ-49502

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