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BGH Beschluss v. - EnVR 32/21

Gesetze: § 4 Abs 1 GasNEV, § 4 Abs 5 GasNEV, § 7 Abs 1 S 4 GasNEV

Notwendiger Kassenbestand

Leitsatz

Notwendiger Kassenbestand

Ein Kassenbestand ist aufgrund der Mittelwertbildung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 GasNEV im Jahresanfangsbestand auch dann betriebsnotwendig, wenn er nur einige Wochen zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs benötigt wird. Auf die Kosten einer unterstellten Fremdkapitalaufnahme für den Zeitraum, in dem das Kapital tatsächlich benötigt wird, kommt es nicht an.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:250423BENVR32.21.0

Fundstelle(n):
WM 2023 S. 2277 Nr. 49
YAAAJ-49503

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