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BSG Urteil v. - B 6 KA 5/22 R

Gesetze: § 95 Abs 1 S 4 SGB 5 vom , § 95 Abs 1 S 5 SGB 5 vom , § 95 Abs 1 S 7 SGB 5 vom , § 95 Abs 5 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 3 SGB 5 vom , § 95 Abs 7 S 2 SGB 5, § 24 Abs 7 Ärzte-ZV vom , § 26 Abs 1 Ärzte-ZV vom , § 26 Abs 2 Ärzte-ZV, § 27 S 1 Ärzte-ZV vom

Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Vorrang der Ruhensanordnung - Sitzverlegungsantrag während des Zulassungsentziehungsverfahrens - voraussichtliche Tätigkeitsaufnahme am neuen Standort in angemessener Frist

Leitsatz

Die Anordnung des Ruhens der Zulassung hat auch dann Vorrang vor einer Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit, wenn während des Zulassungsentziehungsverfahrens ein Sitzverlegungsantrag gestellt wird und eine Aufnahme der Tätigkeit am neuen Standort in angemessener Frist zu erwarten ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:190723UB6KA522R0

Fundstelle(n):
FAAAJ-49933

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