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BSG Urteil v. - B 3 KR 8/21 R

Gesetze: § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 135 Abs 1 S 1 SGB 5, § 139 Abs 3 SGB 5

Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Steh- und Gehtrainer Innowalk - untrennbarer Bestandteil einer Behandlungsmethode - Fehlen einer positiven Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss - keine wesentlichen, bisher nicht geprüften Änderungen im Vergleich zum bereits etablierten Hilfsmitteleinsatz - Leistungspflicht der Krankenkasse

Leitsatz

Das Fehlen einer positiven Bewertung der einem Hilfsmittel zugrunde liegenden Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) steht der Leistungspflicht der Krankenkassen zur Versorgung mit diesem Hilfsmittel nicht entgegen, wenn es als untrennbarer Bestandteil einer Behandlungsmethode eingesetzt wird, von der der GBA nach Prüfung mit normativer Wirkung festgestellt hat, dass sie im Vergleich zum bereits etablierten Hilfsmitteleinsatz keine wesentlichen, bisher nicht geprüften Änderungen aufweist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:140623UB3KR821R0

Fundstelle(n):
LAAAJ-50001

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