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LSG Hessen Urteil v. - L 2 R 161/20

Die Beteiligten streiten über die Meldung höherer Entgelte für Zeiten der Arbeitslosigkeit in das Versicherungskonto des Klägers für den Zeitraum vom 21. März 1997 bis 14. Dezember 1998.

Fundstelle(n):
MAAAJ-50018

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