Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem Europäischen Vollstreckungstitel trotz vorheriger Versagung der Vollstreckbarerklärung der Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach der EuGVVO
Leitsatz
Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:300823BVIIZB45.21.0
Fundstelle(n): WM 2023 S. 1965 Nr. 42 ZIP 2023 S. 2541 Nr. 48 ZIP 2024 S. 2990 Nr. 51 ZIP 2024 S. 2990 Nr. 51 EAAAJ-50197