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BGH Beschluss v. - VII ZB 45/21

Gesetze: § 1084 ZPO, Art 21 Abs 1 EGV 805/2004, Art 34 Nr 2 EGV 44/2001 vom , Art 45 EGV 44/2001 vom

Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem Europäischen Vollstreckungstitel trotz vorheriger Versagung der Vollstreckbarerklärung der Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach der EuGVVO

Leitsatz

Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:300823BVIIZB45.21.0

Fundstelle(n):
WM 2023 S. 1965 Nr. 42
ZIP 2023 S. 2541 Nr. 48
ZIP 2024 S. 2990 Nr. 51
ZIP 2024 S. 2990 Nr. 51
EAAAJ-50197

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