(Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - weitere Beschwerde - Klage eines Krankenhauses gegen einen niedergelassenen Arzt - Geltendmachung eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs - allgemeine Krankenhausleistungen - veranlasste Leistungen Dritter - Eröffnung des Zivilrechtswegs - notwendige Beiladung - Identität des Streitgegenstandes - Verurteilung nach § 75 Abs 5 SGG)
Leitsatz
Für den Bereicherungsanspruch eines Krankenhauses gegen einen niedergelassenen Arzt ist der Zivilrechtsweg auch dann eröffnet, wenn die Leistung des niedergelassenen Arztes Teil einer vom Krankenhaus mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechneten Behandlung ist.