Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Beschluss v. - B 1 SF 2/22 R

Gesetze: § 51 Abs 1 Nr 2 SGG, § 51 Abs 2 S 1 SGG, § 75 Abs 2 SGG, § 75 Abs 5 SGG, § 177 SGG, § 202 SGG, § 13 GVG, § 17a Abs 4 S 4 GVG, § 2 Abs 2 S 2 Nr 2 KHEntgG, § 17 Abs 1 S 1 KHG, § 812 BGB

(Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - weitere Beschwerde - Klage eines Krankenhauses gegen einen niedergelassenen Arzt - Geltendmachung eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs - allgemeine Krankenhausleistungen - veranlasste Leistungen Dritter - Eröffnung des Zivilrechtswegs - notwendige Beiladung - Identität des Streitgegenstandes - Verurteilung nach § 75 Abs 5 SGG)

Leitsatz

Für den Bereicherungsanspruch eines Krankenhauses gegen einen niedergelassenen Arzt ist der Zivilrechtsweg auch dann eröffnet, wenn die Leistung des niedergelassenen Arztes Teil einer vom Krankenhaus mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechneten Behandlung ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:290823BB1SF222R0

Fundstelle(n):
OAAAJ-50214

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank