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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 36/20

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3 ; AO § 227 ; AO § 240 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 251 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach § 240 AO

Leitsatz

1. § 240 AO ist für Säumniszuschläge, die in der Zeit bis zum entstanden sind, nicht verfassungswidrig.

2. Die Rechtslage kann insoweit als geklärt gelten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 951 Nr. 15
GAAAJ-50234

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