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BFH Urteil v. - IV R 58/88 BStBl 1992 II S. 524

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Bewirtungsaufwendungen für Geburtstagsempfang sind keine Betriebsausgaben

Leitsatz

Aufwendungen eines Rechtsanwalts, die ihm aus Anlaß eines für Mandanten, Berufskollegen und Mitarbeiter gegebenen Empfangs zu einem herausgehobenen Geburtstag entstehen, sind keine Betriebsausgaben, sondern durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung bedingt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 524
BFH/NV 1992 S. 43 Nr. 7
IAAAA-94110

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