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BVerwG Beschluss v. - 1 C 10/23

Gesetze: § 78 Abs 8 AsylVfG 1992, § 143 VwGO, § 144 Abs 1 VwGO, § 139 Abs 3 S 1 VwGO, § 139 Abs 3 S 3 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO

Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von Schriftstücken im elektronischen Rechtsverkehr kurz vor Fristablauf

Leitsatz

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach entsprechen denen bei der Übersendung von Schriftsätzen bei Telefax.

2. Auch im elektronischen Rechtsverkehr muss mit einer nicht jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden, der durch eine zeitliche Sicherheitsreserve bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze Rechnung zu tragen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:250923B1C10.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 8 Nr. 44
OAAAJ-50493

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