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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG für Laborleistungen;
Veröffentlichung der und vom XI R 23/19
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Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Rechtsprechung
1Mit Urteil vom – V R 25/16, hat der BFH entschieden, dass medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, nach § 4 Nummer 14 Buchstabe b UStG steuerfrei sein können, nicht aber auch nach Buchstabe a dieser Vorschrift steuerfrei sind.
2Dem folgend, ist diese Auffassung nach Ergehen des (Peters), überholt.
Danach können medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik nicht nur nach § 4 Nummer 14 Buchstabe b UStG, sondern auch nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a Satz 1 UStG steuerfrei sein. Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Behandelndem und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung i. S. des § 4 Nummer 14 Buchstabe a Satz 1 UStG.
II. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass
3Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2023/0970079), BStBl 2023 I S. 1709, geändert worden ist, wird wi...