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BMF - III C 3 - S 7170/20/10002: 001 BStBl 2023 I S. 1794

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG für Laborleistungen;

Veröffentlichung der und vom XI R 23/19

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Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Rechtsprechung

1Mit Urteil vom – V R 25/16, hat der BFH entschieden, dass medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, nach § 4 Nummer 14 Buchstabe b UStG steuerfrei sein können, nicht aber auch nach Buchstabe a dieser Vorschrift steuerfrei sind.

2Dem folgend, ist diese Auffassung nach Ergehen des (Peters), überholt.

Danach können medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik nicht nur nach § 4 Nummer 14 Buchstabe b UStG, sondern auch nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a Satz 1 UStG steuerfrei sein. Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Behandelndem und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung i. S. des § 4 Nummer 14 Buchstabe a Satz 1 UStG.

II. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

3Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2023/0970079), BStBl 2023 I S. 1709, geändert worden ist, wird wi...

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