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BGH Urteil v. - VIII ZR 239/21

Gesetze: § 24 Abs 4 S 1 AVBFernwärmeV, § 24 Abs 4 S 2 AVBFernwärmeV, § 134 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

(Wirksamkeit einer Preisanpassung eines Fernwärmeversorgers)

Tatbestand

Die Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Wohngebiet "Neues Schweizer Viertel" in Berlin Kunden mit Fernwärme beliefert. Sie bezieht die Fernwärme ihrerseits von der V.                   AG (ab 2018 umfirmiert in V.                  AG; nachfolgend: V.       AG).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260423UVIIIZR239.21.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-50939

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