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BSG Urteil v. - B 7 AS 14/22 R

Gesetze: § 22 Abs 1 SGB 2, § 22 Abs 2 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - unangemessene Größe - Übernahme von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur als Unterkunftskosten - planwidrige Regelungslücke - Auslegung von § 22 Abs 2 S 1 SGB 2)

Leitsatz

Die unangemessene Größe eines nicht als Vermögen zu berücksichtigenden selbst bewohnten Wohneigentums steht der Übernahme von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur nicht entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:210623UB7AS1422R0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 1293 Nr. 18
TAAAJ-50944

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