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BFH Urteil v. - II R 21/89 BStBl 1992 II S. 669

Gesetze: ErbStG 1974 § 3 Abs. 1 Nr. 1BGB § 2048BGB § 2150HöfeO § 4

Teilungsanordnungen sind erbschaftsteuerlich auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn zum Nachlaß ein Hof i. S. der HöfeO gehört

Leitsatz

Teilungsanordnungen des Erblassers sind für die Besteuerung des Erbanfalls des einzelnen Miterben ohne Bedeutung (Anschluß an BFHE 137, 500, BStBl II 1983, 329). Das gilt auch für den Fall, daß zum (Gesamt-)Nachlaß ein Hof i.S. der HöfeO gehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 669
BFH/NV 1992 S. 61 Nr. 9
CAAAA-94177

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