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BGH Beschluss v. - VI ZR 371/21

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 9 ZPO

Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als Gehörsverstoß

Leitsatz

Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. nur , juris).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:120923BVIZR371.21.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-51005

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