Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 4 AZR 339/22

Gesetze: § 256 ZPO, § 12 TVöD, Anl 1 Teil A Abschn 1 Nr 3 Entgeltgr 11 TVöD

Korrigierende Rückgruppierung

Leitsatz

Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung, nach denen die Arbeitgeberin die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher angenommenen Bewertung der Tätigkeit trägt, sind nur anzuwenden, wenn sich aus der bislang vorgenommenen Zuordnung zu einer Entgeltgruppe oder einem Tätigkeitsmerkmal zwingend die durch die Beschäftigte begehrte Eingruppierung ergibt. Sie gelten ihrem Sinn und Zweck nach nicht, wenn die Beschäftigte ihr Vertrauen nur auf ein Element der bisherigen tariflichen Bewertung durch die Arbeitgeberin stützt, aber weitere rechtliche Folgeüberlegungen erforderlich sind, die erst zur beanspruchten Entgeltgruppe führen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:160823.U.4AZR339.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2547 Nr. 44
DB 2024 S. 463 Nr. 8
DB 2024 S. 463 Nr. 8
NJW 2023 S. 10 Nr. 43
SAAAJ-51108

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank