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BFH Beschluss v. - VII R 2/21

Gesetze: StromStG § 5 Abs. 1; StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; EnergieStRL Art. 14 Abs. 1 Buchst. a; KN Pos. 2716;

Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen

Leitsatz

1. NV: Für sogenannte technische Betriebsverbräuche, die für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb der Umspannanlagen eines Netzbetreibers notwendig sind, entsteht die Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz.

2. NV: Der Verbrauch von Strom durch einen Netzbetreiber in seinen Umspannanlagen ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.200623.VIIR2.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 14 Nr. 1
TAAAJ-51297

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