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BFH Beschluss v. - VIII B 99/22

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1;

Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei nachträglich beigezogenen Unterlagen

Leitsatz

NV: Das Gericht berücksichtigt das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht einwandfrei, wenn es seine Entscheidung auf Umstände stützt, die sich aus Unterlagen ergeben, die erstmals nach Schluss der mündlichen Verhandlung und Verkündung des Urteils beigezogen wurden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.131023.VIIIB99.22.0- 4 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 32 Nr. 1
DAAAJ-51298

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