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BFH Urteil v. - IX R 16/22

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 6; AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; SolZG 1995 § 1 Abs. 1; SolZG 1995 § 3; SolZG 1995 § 4;

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Leitsatz

NV: Für eine Klage gegen den Bescheid über Solidaritätszuschlag für 2020, mit der die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags geltend gemacht wird, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punktes vorläufig ist und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein einschlägiges Musterverfahren (hier: 2 BvR 1505/20) anhängig ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.260923.IXR16.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 24 Nr. 1
GAAAJ-51300

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